Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

für Veranstaltungen der djo-Bayern

[Stand: 22.07.2021]

 

  1. Veranstalter

Die djo – Deutsche Jugend in Europa, Landesverband Bayern e.V. (kurz: djo-Bayern) ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter Träger der Jugendarbeit.

Die Veranstaltungen werden in der Regel von den Mitgliedsverbänden der djo-Bayern durchgeführt, gelegentlich vom Landesverband selbst ausgerichtet.

Sie werden unter Leitung von ehrenamtlichen Jugendleiter_innen und/oder neben- oder hauptamtlichen Mitarbeiter_innen durchgeführt.

  1. Anmeldung

Die Anmeldung muss über unser Online- Formular erfolgen. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sie die Anmeldebestätigung von uns erhalten.

Anmeldebestätigungen mit entsprechenden Informationen werden per E-Mail an die Teilnehmenden bzw. deren Personenberechtigte zugesandt.

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die angegebenen Daten beim Veranstalter zum Zwecke der Vertragsvereinbarung gespeichert werden. Insoweit verweisen wir auf die beigefügten Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO.

  1. Höhe und Zahlung des Teilnehmendenbeitrags

Die Höhe des Teilnehmendenbeitrags ist der Anmeldebestätigung zu entnehmen.

Der Teilnehmendenbeitrag muss vollständig und ohne Abzüge bis spätestens zum in der Anmeldebestätigung ausgewiesenen Datum auf unserem Konto eingegangen sein.

Bankverbindung der djo-Bayern:

IBAN: DE03 7025 0150 0000 0168 73, BIC: BYLADEM1KMS

Der Beitrag muss durch den vorgegebenen Verwendungszweck in Kombination mit dem Namen des angemeldeten Teilnehmenden eindeutig zuordenbar sein.

Von Barzahlungen bei Veranstaltungen bitten wir abzusehen.

 

 

  1. Leistungen und Bedingungen

Soweit in der Ausschreibung oder Anmeldebestätigung nicht anders angegeben, werden Unterkunft und Verpflegung von der djo-Bayern gestellt und übernommen.

Der Unterbringungsstandard bei Veranstaltungen der djo-Bayern ist nicht sehr gehoben. Da wir unsere Veranstaltungen als Jugendverband oft in Selbstversorger-Häusern oder Zeltplätzen abhalten, ist die Unterbringung in geschlechtergetrennten Mehrbettzimmern, meist ohne eigenes Bad, bei uns Standard. Zudem wird bei uns zumeist selbst gekocht und abgespült und am Ende geputzt/gereinigt, um alles (besen)rein zu hinterlassen. Dabei sehen wir es als selbstverständlich an, dass Teilnehmende nach Anleitung bei den Küchen- und Putzdiensten behilflich sind. Mit Anmeldung akzeptieren Teilnehmende  (und deren Personenberechtigte) diese Bedingungen.

  1. Erstattungen

Ob für Veranstaltungen eine Erstattung von Fahrtkosten in Frage kommt, und an welche Bedingungen diese ggf. geknüpft ist, entnehmen Sie bitte der Ausschreibung bzw. der Anmeldebestätigung. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Erstattung ist nur möglich mit vollständig ausgefüllten entsprechenden djo-Fahrtkosten-Erstattungsformularen.

Eine Erstattung von Aufwendungen und sonstigen Kosten muss im Vorfeld mit dem veranstaltenden Verband oder der Geschäftsstelle der djo-Bayern abgeklärt werden.

  1. Rücktritt des Teilnehmenden und Storno-Bedingungen

Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittversicherung bzw. einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

Vor Beginn der Veranstaltung können Teilnehmende jederzeit absagen. Jedoch gelten die in der Anmeldebestätigung ausgewiesenen Storno-Fristen und Bedingungen. Üblich(erweise) ist ab Zugang der Anmeldebestätigung der Teilnehmendenbeitrag als Unkostenbeitrag fällig.

Ein Rücktritt aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände ist möglich. Über die Außergewöhnlichkeit hat im Einzelfall die Geschäftsstelle der djo-Bayern zu entscheiden.

Tritt der/die Teilnehmende nach Beginn einer Maßnahme zurück, hat der/die Teilnehmende keinen Anspruch auf Rückzahlung seines/ihres Teilnehmendenbeitrags. Zusätzliche Aufwendungen, wie z. B. Heimreise, gehen zu Lasten des/der Teilnehmenden.

  1. Gewährleistungsrechte

Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, z.b. bei Absage, stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den §§ 651i-p BGB zu. Die dazu notwendige Mängelanzeige nimmt die Veranstaltungsleitung entgegen; sollte dies nicht möglich oder nicht sinnvoll sein, nimmt die Mängelanzeige die Geschäftsstelle der djo-Bayern entgegen. (Reise)mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die nicht rechtzeitige Anzeige von Mängeln kann zum Verlust ihrer Gewährleistungs-rechte führen.

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Auslandsfahrten Reisedokumente, die über einen Personalausweis hinausgehen, erforderlich sein können. Gemäß unserer gesetzlichen Verpflichtungen informieren wir darüber auch bei einem Vortreffen oder in einem Informationsbrief.

Für die Beschaffung der Reisedokumente sind die Teilnehmenden alleine verantwortlich.

Sollten Sie die Einreisevorschriften einzelner Länder nicht einhalten und Sie deshalb die Reise nicht antreten können, behalten wir uns vor, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

  1. Ausschluss von Teilnehmenden von der Veranstaltung

Wir behalten uns als äußerste Maßnahme vor, nach intensiver Beratung der Veranstaltungsleitung, Teilnehmende nach Hause zu schicken, wenn

  • der/die Teilnehmende die Maßnahme auch nach Abmahnung nachhaltig stört,
  • oder ein solches Fehlverhalten zeigt, das zur sofortigen Heimkehr/Abholung/Aufhebung des Reisevertrags berechtigt. Dies ist u.a. der Fall, wenn andere Teilnehmende gefährdet werden, insbesondere durch Mobbing oder die ordnungsgemäße Beaufsichtigung des Teilnehmenden durch sein Verhalten nicht mehr oder nicht ohne Gefährdung der Beaufsichtigung der Restgruppe möglich ist, z.B. bei wiederholter Selbstgefährdung, starkem Heimweh, nicht oder nicht im tatsächlichen Ausmaß angegebener erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen, bei ansteckenden Krankheiten sowie bei Nichterfüllung bzw. Nichtvorhandensein notwendiger und in der Ausschreibung vorgeschriebener Voraussetzungen, Kenntnisse und Fähigkeiten wie z.B. Schwimmfähigkeit, Schwindelfreiheit etc.
  • Hinsichtlich des Reispreises gelten die Bestimmungen wie im Falle der Kündigung gemäß Ziffer 10 dieser Teilnahmebedingungen, mit der Ausnahme, dass die Mehrkosten für die Rückbeförderung dem/der Teilnehmenden zur Last fallen.

Im Falle des Ausschlusses werden die Personensorgeberechtigten des/der Teilnehmenden umgehend informiert.

  1. Weitere Vereinbarungen:

Sind Teilnehmende minderjährig, so nehmen wir als Veranstalter die Aufsichtspflicht durch unsere Leitung/Leitungsperson(en), für die Zeit der Maßnahme wahr.[1] Der/die Teilnehmende ist zur Beachtung der Weisungen der Leitung verpflichtet. Die Maßnahmen sind Angebote für Kinder und Jugendliche. Die Anwendung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) findet bei den Maßnahmen besondere Berücksichtigung.

Erkrankungen, Allergien, Lebensmittel-Unverträglichkeiten, Behinderungen, sonstige Beeinträchtigungen etc. sind gegenüber der djo-Bayern vor oder spätestens mit der Anmeldung, am besten schriftlich/textlich, mitzuteilen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und/oder besonderem Betreuungs- und/oder Versorgungsbedarf, ist eine Bedarfsanzeige vor Anmeldung zwingend.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ein angemeldetes Kind oder Jugendlicher mit einer ansteckenden Krankheit nicht an einer unserer Maßnahmen teilnehmen darf.

Handelt es sich um eine Maßnahme, die evtl. ein erhöhtes Gefährdungspotential hat (Maßnahmen, bei denen man Schwimmen, Radfahren oder Schifahren können muss//Bergtour, erlebnispädagogische Maßnahme, Kanufahrt, Drachenfliegen und ähnliches), so bestätigen Sie, dass Ihnen dieser Charakter der Maßnahme bekannt ist und der/die Teilnehmende die erforderlichen Kenntnisse/Fähigkeiten/Voraussetzungen, wie in der Ausschreibung beschrieben, erfüllt.

  1. Haftung

Die djo-Bayern haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Wertgegenstände wie Handys, Kameras, Tablet-PCs etc. mitgenommen werden sollen. Die djo-Bayern schließt deshalb die Haftung für Schäden an solchen Wertgegenständen aus.

  1. Anwendbares Recht:

Salvatorische Klausel: Ganz oder teilweise rechtsunwirksame einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen haben nicht die Rechtsunweirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Rechtsunwirksame Bestimmungen werden ersetzt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben durch rückwirkend rechtswirksame, die dem Ziel und Zweck der rechtswirksamen Regelung am nächsten kommen. Entsprechend gilt für Regelungslücken.

Die Rechtsbeziehung zwischen der djo-Bayern und seiner Mitgliedsverbände und dem/der Teilnehmenden richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist München.

[1] Vgl. auch Mustervorlage „Erfassungsbogen Freizeiten“