DSGVO

Seit dem 25. Mai gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU. Die damit verbundene  Stärkung der Persönlichkeitsrechte, hat erweiterte Anforderungen an die Verarbeitung (Erhebung, Speicherung, Weitergabe, …) personenbezogener Daten.

Die DSGVO schreibt unter anderem fest, dass personenbezogene Daten künftig nur noch zweckgebunden und mit ausdrücklicher (auf diesen Zweck bezogenen) Zustimmung der Betroffenen gespeichert werden dürfen und dass immer eine Belehrung der Betroffenen erfolgen muss.

Der Bayerische Jugendring stellt eine Broschüre zur DSGVO zur Verfügung, in der er die Neuerungen, und die Umsetzung in der Praxis der Jugendarbeit erklärt.

Darüber hinaus bietet die djo-Bayern allen seinen Mitgliedsverbänden Mustervorlagen, z.B. zur Einholung von Bildrechten. Wende Dich einfach an die Landesgeschäftsstelle der djo-Bayern.