Hygieneschutzkonzept

Gesundheits- und Hygieneschutzkonzept

Dieses Konzept gilt für die Veranstaltungen der
djo – Deutsche Jugend in Europa, Landesverband Bayern e.V.
Bodenseestraße 5, 81241 München
Ansprechperson: Gesa Dreyer, dreyer@djo-bayern.de

Vorbemerkungen
Das Konzept wird laufend an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Aktueller Stand: 21.02.2022

Die Teilnehmenden werden zusätzlich über Aushänge und Merkzettel über die nötigen Hygienemaßnahmen informiert.
Teilnehmende oder Besucher*innen, die sich nicht an das Hygienekonzept halten, werden der Veranstaltung verwiesen.


Inhaltsverzeichnis
1. Hygienemaßnahmen
2. Abstandsregeln und Maskenpflicht
3. Zugangsregeln
4. Datenerhebung und Meldepflicht

1. Hygienemaßnahmen
Alle Anwesenden müssen sich in regelmäßigen Abständen mit Seife gründlich die Hände waschen.
Es muss eine Hust- und Niesetikette befolgt werden.
Die Räume werden regelmäßig ausreichend gelüftet.
Es findet eine regelmäßige und gründliche Desinfektion von Kontakt-Gegenständen wie Lichtschaltern, Türgriffen, Fenstergriffen, usw. statt.

2. Abstandsregeln und Maskenpflicht
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske. Ausnahmen hiervon sind:

  • Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 16. Geburtstag dürfen auch eine medizinische Maske tragen.
  • im eigenen Zimmer
  • Am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, wenn zuverlässig ein Abstand von 1,5 Metern zu Personen aus einem anderen Haushalt gewahrt wird
  • In der Gastronomie am Tisch
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

3. Zugangsregeln
Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur Personen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung als vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet gelten, an der Veranstaltung teilnehmen können.

Ausnahme hiervon bilden Schüler*innen unter 18 Jahre, die regelmäßig im Schulbetrieb getestet werden. Sie gelten als getestet, nachgewiesen durch den Schulausweis.

Der Zutritt kann nur von gesunden Personen ohne Erkältungssymptome erfolgen.

Wir behalten uns vor, angekündigt freiwillige Selbsttests durchzuführen.

4. Datenerhebung und Meldepflicht
Zur Nachverfolgung von Infektionsketten findet die Datenerhebung aller Mitarbeitenden und Teilnehmenden in einer Teilnehmendenliste statt. So wird festgehalten, wer sich wann wo aufgehalten hat. Für die Datenverarbeitung von Minderjährigen wird das Einverständnis von deren Sorgeberechtigten eingeholt.
Die Teilnehmendenliste wird für die Dauer von vier Wochen in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt und danach vernichtet.
Verdachtsfälle müssen den Behörden gemeldet werden. Im Bedarfsfall werden dann die erhobenen Daten an die zuständige Behörde weitergegeben.